Energieförderprogramm


Seit dem 1. Januar 2020 ist das neue Energieförderprogramm des Kanton Solothurn in Kraft. Untenstehend finden Sie eine kurze Übersicht über die Bedingungen. Gerne beraten wir Sie individuell, welche Möglichkeiten Sie für eine Optimierung Ihrer Heizung haben und wie Sie von diesem Förderprogramm profitieren können.

Spezifische Förderbedingungen zum kantonalen Förderprogramm:

Automatische Holzfeuerung

bis 70 kWFL Feuerungswärmeleistung

Bedingungen

  • Gefördert werden ausschliesslich automatische Schnitzel- oder Pelletfeuerungen bis 70 kWFL Feuerungswärmeleistung, die in bestehenden Gebäuden
    • ausschliesslich eine Öl‐, Erdgas‐ oder Elektroheizung ersetzen, diese zurückbauen und
    • ausschliesslich als Hauptheizung zur Erzeugung für Raumwärme und Warmwasser eingesetzt werden.

Beitragssatz

4'200 Franken + 50 Franken pro kWth.

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M-03 Bedingungen
Spezifische Förderbedingungen zum kantonalen Förderprogramm: Automatische Holzfeuerung bis 70 kWFL Feuerungswärmeleistung
M-03_Holzfeuerung_bis_70kW_Foerderbeding
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Luft/Wasser-Wärmpumpe

Bedingungen

  • Gefördert werden ausschliesslich Luft/Wasser-Wärmepumpen, die in bestehenden Gebäuden eine Öl-, Erdgas- oder Elektroheizung ersetzen. Die ersetzte Heizungsanlage muss zurückgebaut werden.
  • Die Wärmepumpen-Anlage muss als Hauptheizung eingesetzt werden.
  • Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpen sowie der Ersatz einer Holzheizung oder einer bestehenden Wärmepumpe werden mit diesem Förderprogramm nicht gefördert.
  • Elektroheizungen, die ersetzt und demontiert werden, müssen vor dem 1. Januar 2015 installiert worden sein.
  •  Anlagen mit einer thermischen Nennleistung von bis zu 15 kWth müssen zwingend das Wärmepumpen‐System Modul (WPSM) durchlaufen

Beitragssatz

4'000 Franken + 150 Franken pro kWth.

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M-05 Bedingungen
Spezifische Förderbedingungen zum kantonalen Förderprogramm: Luft/Wasser-Wärmepumpe
M-05_Luft-Wasser_als_Elektroersatz_-_Foe
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Sole/Wasser-, Wasser/Wasser-Wärmepumpe

Bedingungen

  • Gefördert werden ausschliesslich Sole/Wasser oder Wasser/Wasser-Wärmepumpen, die in bestehenden Gebäuden eine Öl-, Erdgas- oder Elektroheizung ersetzen. Die ersetzte Heizungsan-lage muss zurückgebaut werden.
  • Die Wärmepumpen-Anlage muss als Hauptheizung eingesetzt werden.
  • Bohrfirmen von Erdwärmesonden müssen ein gültiges Gütesiegel für Erdwärmesonden besitzen.
  • Anlagen mit einer thermischen Nennleistung von bis zu 15 kWth müssen zwingend das Wärmepumpen‐System Modul (WPSM) durchlaufen. Die Umsetzung des WPSM muss durch das WPSM-Anlagen- zertifikat nachgewiesen werden. Anlagen ohne ein WPSM-Anlagezertifikat werden nicht gefördert.

Beitragssatz

4'200 Franken + 50 Franken pro kWth.

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M-06 Bedingungen
Spezifische Förderbedingungen zum kantonalen Förderprogramm: Sole/Wasser-, Wasser/Wasser-Wärmepumpe
M-06_SoleWasser_WasserWasser-Waermepumpe
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Weiterführende Informationen zum kantonalen Energieförderprogramm finden Sie unter: Fördermassnahmen Gebäudehülle, Haustechnik, Gesamtsanierung und Neubau.